Haftung

Haftung ist ein mehrdeutiger Rechtsbegriff und hat je nach Rechtsgebiet eine unterschiedliche Bedeutung. Im Allgemeinen kann Haftung als das rechtliche „Verantwortenmüssen“ für die Tatsache verstanden werden, dass ein eigener oder fremder Fehler oder sogar ein Ereignis, das ohne einen solchen Fehler eingetreten ist, einer anderen Person Schaden zugefügt hat.1 Im Allgemeinen kann zwischen zivilrechtlicher Haftung, strafrechtlicher Haftung und öffentlich-rechtlicher Haftung unterschieden werden. Im Zusammenhang mit Fragen von mHealth ist mit Haftung in der Regel nur die zivilrechtliche Haftung gemeint.

Das Zivilrecht verfügt über ein differenziertes Haftungssystem, das für alle Konstellationen, in denen Privatpersonen einen Schaden erlitten haben, eine Lösung bietet. Im Wesentlichen können drei Arten des Haftungsrechts unterschieden werden. (1) Zum einen die vertragliche Haftung für Schäden aufgrund von Pflichtverletzungen innerhalb des Vertragsverhältnisses.2 (2) Zum anderen kommt die deliktische Haftung für Schäden in Betracht, die einer Person oder ihrem Vermögen durch das Handeln eines Dritten oder auf Veranlassung eines Dritten zugefügt werden.3 Daneben gibt es die Gefährdungshaftung für erlaubte Gefahren, wie die Haftung im Straßenverkehr, die Produkthaftung oder die Haftung für Haustiere.4

Im Kontext von mHealth wäre zum Beispiel die Haftung von App-Herstellern für fehlerhafte Ergebnisse von Gesundheits-Apps (Produkthaftung) oder auch die Haftung von Ärzten bei der Nutzung von Apps im Behandlungsverhältnis denkbar.

Ein einheitliches europäisches Haftungsrecht gibt es bisher nicht.

1 Wagner in Münchener Kommentar zum BGB, 8. Auflage 2020, Vorbemerkung zu § 823 BGB, Rn. 43,44.

2 https://www.gabler-banklexikon.de/definition/haftung-58615.

3 Wagner in Münchener Kommentar zum BGB, 8. Auflage 2020, § 823, Rn. 64.

4 Teichmann in Jauernig, Kommentar zum BGB, 18. Auflage 2021, § 823, Vorbemerkungen, Rn. 10,11.

Kategorie: